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Häufige Fragen zu Gartenzäunen: Arten, Höhen und Nachbarrechte

Angehende Hausbesitzer oder alle, die es noch werden wollen, stellen sich häufig Fragen zu rechtlichen Vorgaben, Nachbarrechten oder auch praktischen Aspekten bei Gartenzäunen oder anderen Grundstückseingrenzungen. Nicht in allen Bundesländern besteht eine konkrete Einfriedungspflicht, verboten werden kann die Einfriedung mittels Hecke, Zaun oder Mauer aber nicht.

Was also sollte man wissen, wenn es um das Thema Garteneinfriedung geht, und welche Fragen spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle?

Welche verschiedenen Arten von Einfriedungen gibt es?

Insgesamt unterscheidet man zwischen vier unterschiedlichen Kategorien von Einfriedungen, welche wiederum in einzelne Unterarten unterteilt werden können:

Tote Einfriedungen (Gartenmauern, Zäune, Gabionen oder Erdwälle)
Lebende Einfriedungen (Hecken, Sträucher, Bäume, etc.)
Geschlossene Einfriedungen: Geschlossene Einfriedungen dienen auch als Sichtschutz.
Offene Einfriedungen: Offene Einfriedungen sind offen und lichtdurchlässig, bieten also keinen Sichtschutz.

Muss ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden?

In der Regel darf eine Einfriedung nicht exakt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden, es sei denn, es handelt sich um ein gemeinsames Projekt beider Grundstücksbesitzer. Insbesondere bei höheren Zäunen oder Mauern besteht in einigen Bundesländern die Pflicht, einen Mindestabstand (meist 50 cm) zum Nachbargrundstück einzuhalten. Es ist sinnvoll, sich diesbezüglich über die Bestimmungen im jeweiligen Bundesland zu informieren und die geplante Einfriedung möglichst frühzeitig mit dem Nachbarn abzustimmen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wie hoch darf die Grundstückseinfriedung sein?

Die maximal zulässige Höhe für eine Grundstückseinfriedung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und auch örtliche Gemeindebestimmungen können diesbezüglich Vorgaben machen. Daher ist es unumgänglich, sich im konkreten Einzelfall bei den zuständigen Behörden vor Ort zu erkundigen. Übliche Höhen liegen, sofern es sich um eine symbolische Einfriedung handelt, bei bis zu 90 cm und bei Schutz- bzw. Sichtschutz-Einfriedungen bis etwa 190 cm.

Eignen sich Doppelstabmattenzäune auch als Sichtschutz?

Ja. Wer Wert auf maximale Privatsphäre im Garten legt, kann zu diesem Zweck auch auf einen Doppelstabmattenzaun als Einfriedung zurückgreifen. Mittels passender Sichtschutzstreifen lassen sich die Doppelstabmatten 100 Prozent blickdicht machen. Auch eine Bepflanzung oder Begrünung kann dafür sorgen, dass unerwünschte Blicke nicht in den Garten einsehen können. Unter folgendem Link finden sich weitere häufige Fragen zu Doppelstabmattenzäunen.

Kann man eine solide Gartenmauer als Grundstückseinfriedung errichten?

In den meisten Bundesländern können Mauern zur Grundstücksbegrenzung genehmigungsfrei errichtet werden, solange sie die ortsübliche Maximalhöhe nicht überschreiten. Für die Errichtung einer Mauer bieten sich unterschiedliche Materialien an, beispielsweise Klinkersteine, Natursteine, Betonblöcke oder auch Mauersteine.

Welche Rolle spielen Nachbarrechte bei der Einfriedung?

Bei der Einfriedung von Grundstücken in Deutschland spielen Nachbarrechte eine entscheidende Rolle. Sie regeln die Pflichten, Kosten und oft auch Vorgaben in Bezug auf die Gestaltung von Einfriedungen und sollen Konflikte zwischen Grundstücksbesitzern vermeiden. Verstöße gegen das örtliche Nachbarrecht erlauben es dem jeweiligen Nachbarn, die Beseitigung der Einfriedung zu verlangen.

Fazit

Es lohnt sich, die Wahl der passenden Einfriedung nicht vorschnell zu treffen, sondern die individuellen Ansprüche und die Gegebenheiten vor Ort sorgfältig zu prüfen. Neben den rechtlichen Vorgaben und dem optischen Erscheinungsbild, spielen selbstverständlich auch Aspekte wie Kosten, Montage- oder Pflegeaufwand eine Rolle.

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Thomas Roland: