Wird für die Errichtung eines Carports eine Baugenehmigung benötigt?

Ein Carport ist ein idealer Unterstand für das Auto. Es steht trocken und es wird stets gut belüftet. Im Gegensatz zu einer geschlossenen Garage kann sich in einem offenen Carport kein Kondenswasser bilden. Daher ist die Luftfeuchtigkeit darin stets sehr gering. Zudem wirkt ein Carport sehr modern. Aufgrund der großen Auswahl unterschiedlicher Modelle steht auch für jedes Grundstück ein passender Carport zur Verfügung. Deshalb sind diese Unterstände für Fahrzeuge aller Art bei vielen Grundstücksbesitzern so beliebt. Die Frage ist nur, ob es erlaubt ist, einen Carport aufzustellen oder ob dazu eine Baugenehmigung nötig ist.

Unterschiedliche Arten der Konstruktion

Im Grunde genommen ähneln sich die Carports alle. Sie bestehen aus aufrecht stehenden Pfosten sowie einer stabilen Dachkonstruktion. Unterschiede gibt es lediglich im Bereich der Fundamente. Es gibt folgende Arten von Fundamenten:

  • Bodenplatte
  • Streifenfundament
  • Punktfundamente

Eine komplette Bodenplatte bietet den Vorteil, dass der Untergrund im Carport immer befestigt ist. Zudem bietet sie dem Ständerwerk eine hohe Stabilität.. Der Aufwand für die Herstellung ist jedoch recht groß. Bei Streifenfundamenten werden nur entlang der aufrechten Pfosten schmale Betonstreifen errichtet, um die Pfosten sicher verankern zu können. Punktfundamente befinden sich nur unterhalb der aufrechten Ständer, damit diese fest mit dem Erdboden verankert werden können. In einigen Gemeinden und Städten sind Carports, die mit Punkt- oder Streifenfundamenten errichtet werden, genehmigungsfrei. Nur für Ausführungen mit kompletten Bodenplatten wird eine Baugenehmigung benötigt.

Das Baurecht ist Ländersache

Das Baurecht ist in Deutschland nicht einheitlich gestaltet. Jedes Bundesland kann eine eigene Bauordnung aufstellen. Zudem können die einzelnen Kommunen daran noch individuelle Anpassungen vornehmen. Deshalb ist es empfehlenswert, dass sich jeder Grundstücksbesitzer, der einen Carport aufbauen möchte, sich zuvor bei der zuständigen Baubehörde informiert. In einigen Regionen wird überhaupt keine Baugenehmigung für einen Carport benötigt. In anderen wiederum hängt es von der Größe des Carports ab, ob eine Baugenehmigung gebraucht wird oder nicht.

Aber auch dann, wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen einige baurechtliche Dinge beachtet werden. Das gilt insbesondere für den Abstand des Carports zur Grundstücksgrenze. In den meisten Gemeinden und Städten ist eine Grenzbebauung nicht zulässig. In solch einem Fall muss zwischen dem Carport und der Grenze zum Nachbargrundstück ein vorgeschriebener Mindestabstand eingehalten werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. In einigen Kommunen dürfen Carports direkt an einer Grenze aufgestellt werden, sofern sie eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Mitunter ist dann allerdings eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn nötig.

In den meisten Fällen ist es ohnehin empfehlenswert, sich vor dem Aufbau mit den Nachbarn auszutauschen. Damit lässt sich ein späterer Nachbarschaftsstreit vermeiden. Konflikte mit der Nachbarschaft sind immer für alle beteiligten Personen unangenehm. Deshalb sollte im Zweifelsfall lieber im Voraus darüber gesprochen werden. Das ist auch dann vorteilhaft, wenn es aus rechtlicher Sicht keine Probleme geben kann.

Eine direkte Grenzbebauung ist nicht möglich, wenn es sich um die Grenze zu einer öffentlichen Straße oder einem Gehweg handelt. Dort muss auf jeden Fall ein Mindestabstand eingehalten werden. Damit soll verhindert werden, dass jemand beim rückwärts fahren aus dem Carport direkt in den fließenden Straßenverkehr hineinfährt. Das wäre viel zu gefährlich.

Eine Bauanzeige wird meistens verlangt

Bei einer Bauanzeige handelt es sich lediglich um eine Information an die zuständige Behörde, dass ein Carport gebaut werden soll. Diese hat nichts mit einer Baugenehmigung zu tun. Es geht nur darum, dass die örtliche Verwaltung über das neue Bauwerk informiert wird. Dabei geht es in erster Linie darum, dass eine zusätzliche versiegelte Fläche auf dem Grundstück vorhanden ist. Diese ist für die Berechnung der Niederschlagsgebühren, die umgangssprachlich zumeist Regensteuer genannt wird, von Bedeutung.

Carport nicht für andere Zwecke nutzen

Falls in einem Ort keine Baugenehmigung für den Aufbau eines Carports erforderlich ist, sollte er auch nur zum Unterstellen des Fahrzeugs genutzt werden. Bei fast jedem Carport besteht auch die Möglichkeit, Seitenwände anzubringen. Dadurch kann ein großer Hobbyraum oder ein Raum zum Feiern eingerichtet werden. Allerdings könnte solch eine Nutzung zu Ärger mit den Behörden führen. Carports sind vielerorts nur deshalb genehmigungsfrei, weil dadurch das Parken am Straßenrand vermieden wird. Da die vielen parkenden Autos an den Straßenrändern ohnehin schon zu einem großen Problem geworden sind, erlauben zahlreiche Gemeinden den Grundstückseigentümern den Aufbau von Carports. Werden diese dann für andere Zwecke genutzt, verstoßen die Besitzer gegen das Baurecht. Deshalb ist stets etwas Vorsicht geboten. Wer sich näher über diese Thematik informieren möchte, findet in diesem Ebook viele nützliche Informationen.

Es ist natürlich nicht grundsätzlich verboten, einen Carport mit Seitenwänden zu verkleiden. Eine Tür oder ein Garagentor kann ebenfalls problemlos nachgerüstet werden. So kann aus einem Carport nach und nach eine Autogarage entstehen. Das ist natürlich kein Problem. Allerdings muss es immer als Unterstand für ein Fahrzeug dienen.

Worauf ist bei einem Carport sonst noch zu achten?

Nicht nur eine eventuell erforderliche Baugenehmigung ist wichtig, wenn ein Carport aufgebaut werden soll. Es ist auch sehr wichtig, dass dieser stabil ist. Wer sich einen Bausatz anschafft, findet darin zumeist auch Papiere, die über die Statik Auskünfte geben. Diese sind wichtig. Ein Carport ist mitunter starken Belastungen durch Wind oder Schnee ausgesetzt. Deshalb muss die Konstruktion den örtlichen Schneelastzonen oder Windzonen entsprechen. Ist das nicht der Fall, könnten bei einem starken Sturm einzelne Bauteile weggeweht werden und auf anderen Grundstücken Schäden verursachen. Stellt sich dann heraus, dass der Carport gar nicht für die Wetterbedingungen in der jeweiligen Region zulässig ist, kann es große Probleme mit der Versicherung geben. Diese könnte sich dann weigern, die entstandenen Schäden zu begleichen. Zudem möchte kein Grundstückseigentümer, dass andere Personen oder Grundstücke durch seine Bauwerke geschädigt werden.

Zusammenfassung

Ein Carport bietet viele Vorteile. Er ist relativ schnell aufgebaut und deutlich günstiger als eine Autogarage. Zudem bietet er dem Fahrzeug einen guten Schutz vor allen ungünstigen Witterungseinflüssen. Carports werden meistens in kompletten Bausätzen angeboten, die sich in Eigenregie aufbauen lassen. Dazu sind weder spezielle Werkzeuge noch besondere handwerkliche Fähigkeiten erforderlich. Ein Problem könnte lediglich die Baugenehmigung sein. Dazu gibt es keine einheitlichen Vorgaben, weil das Baurecht eine Angelegenheit der Bundesländer ist. Deshalb werden in einigen Regionen Baugenehmigungen benötigt und in anderen nicht. Zudem gibt es noch spezielle Regelungen, bei denen eine Baugenehmigung von der Größe des Carports abhängt. Es ist dringend zu empfehlen, dass sich jeder, der einen Carport aufbauen möchte, im Voraus bei der für seinen Ort zuständigen Behörde informiert.