Die Grundsteuer wird erneut auf ihre Verfassungswidrigkeit überprüft. Aufgrund der längeren Vorgeschichte zur Grundsteuerreform scheint das geltende Recht zur Grundsteuer immer weniger kompatibel mit den heute herrschenden realen Verhältnissen. Die Grundzüge der Reform reichen bereits zurück bis zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik. Einen Bericht zur Reform der Grundsteuer wurde bereits im Jahre 2004 von Bayern vorgelegt.
Viele Arbeitsgruppen haben seitdem getagt, viele Vorschläge wurden gemacht, doch effektiv geschehen ist nichts. Der neue Anlauf im Bezug auf die mögliche Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer bezieht sich auf die Grundlage der Einheitswerte. Änderungsanträge über Steuerbescheide zur Grundsteuer können bei den Finanzämtern eingereicht werden. Sollten solche Anträge zurückgewiesen werden, so sollte Widerspruch unter Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer eingelegt werden.