Seit dem 13. Juni 2014 besteht das neue Widerrufsrecht, welches besagt, dass der Kunde vier Monate die Möglichkeit genießt, vom Maklervertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung, die jedoch für viele Makler als Nachteil betrachtet wird. In der Praxis erwies sich das Thema als relativ komplex und schwierig. Aus diesem Grund war es notwendig, dass viele Makler spezielle Kurse in Anspruch nahmen, um über alle Neuerungen in Kenntnis zu sein. Schlussendlich hat das Widerrufsrecht – in Verbindung mit den auftretenden Begleitregelungen – wenig bis gar nichts zu tun, was in den Maklerverträgen ansonsten vorhanden ist. Auch wenn es derzeit ruhig geworden ist und der Anschein vermittelt wird, dass viele Makler bereits in Kenntnis sind und wissen, was dieses neue Widerrufsrecht mit sich bringt, gibt es immer wieder noch tägliche Fragen.
Die neue Widerrufsbelehrung in der Praxis
Es ist vor allem die Unsicherheit, die viele Makler beschäftigt. Positiv ist, dass viele Fragen schnell zu einer Lösung führten und keine unnötigen Zeitverluste hingenommen werden mussten. Jedoch gibt es auch juristische Zweifelsfragen. Ein wesentlicher Punkt, der noch immer nicht ganz geklärt zu sein scheint, ist die Frage nach dem Wertersatz. Hier müssen die Makler – und alle Beteiligten – noch auf eine Entscheidung des Gerichts warten. Für viele Makler hat sich des Weiteren der Verwaltungsaufwand erhöht. Das bedeutet in erster Linie das Gespräch mit dem Kunden. Viele Verbraucher zeigten sich zu Beginn irritiert, dass das wesentliche Kerngespräch aus dem Widerrufsrecht bestand. Schlussendlich muss der Makler seine Kunden von der neuen Gesetzesregelung informieren – und diese ausführlich erklären. Das ist oftmals problematisch, vor allem dann, wenn der Makler selbst noch nicht sattelfest ist. Natürlich stellt das Widerrufsrecht einen gravierenden Nachteil dar und die Kunst ist es, dass der Makler dies dem Verbraucher nicht zeigt. Es gab auch immer wieder Personen, welche auf eine Widerrufsbelehrung verzichteten – ein gefährliches Unterfangen. Bei einem Verzicht der Widerrufsbelehrung verlängert sich nämlich die Frist von vier Monate auf zwölf Monate und 14 Tage.
Auch Verbraucher sind unsicher
Im Endeffekt betrachtete man das neue Widerrufsrecht als Nachteil für den Makler. Doch auch viele Verbraucher sind irritiert und oftmals unsicher, was das neue Recht für sie im Detail bedeutet. Es sind die langen Erklärungen und auch die komplexen Theorien, welche viele Verbraucher verunsichern. Im Endeffekt hat man zwar versucht, dass das Widerrufsrecht eine Sicherheit für den Verbraucher darstellt, hat jedoch in der Praxis oftmals das Gegenteil bewirkt. Viele Verbraucher sind bereits unsicher, wenn sie die Widerrufsbelehrung unterschreiben müssen. Im Endeffekt stellt es eine Bestätigung dar, dass der Makler eine Belehrung in Sachen Widerrufsrecht durchgeführt hat – viele interpretieren es aber als Kauf- oder Mietverpflichtung und sind vorsichtig geworden. Hier spielt auch der oftmals schlechte Ruf der Makler eine wesentliche Rolle. Wer unterschreibt schon gerne Verträge oder Einverständniserklärungen, wenn er das Objekt vielleicht gar nicht kaufen oder mieten möchte? Fakt ist jedoch, dass der Verbraucher nur dann den Makler bezahlen muss, wenn tatsächlich ein Maklervertrag zustande gekommen ist und das Objekt vermietet oder gekauft wurde.