Grundsteuer verfassungswidrig?

Die Grundsteuer wird erneut auf ihre Verfassungswidrigkeit überprüft. Aufgrund der längeren Vorgeschichte zur Grundsteuerreform scheint das geltende Recht zur Grundsteuer immer weniger kompatibel mit den heute herrschenden realen Verhältnissen. Die Grundzüge der Reform reichen bereits zurück bis zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik. Einen Bericht zur Reform der Grundsteuer wurde bereits im Jahre 2004 von Bayern vorgelegt.

Viele Arbeitsgruppen haben seitdem getagt, viele Vorschläge wurden gemacht, doch effektiv geschehen ist nichts. Der neue Anlauf im Bezug auf die mögliche Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer bezieht sich auf die Grundlage der Einheitswerte. Änderungsanträge über Steuerbescheide zur Grundsteuer können bei den Finanzämtern eingereicht werden. Sollten solche Anträge zurückgewiesen werden, so sollte Widerspruch unter Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer eingelegt werden.

Viel Bewegung am Markt für Immobilienportale – Liefern Startups eine digitale Antwort auf das Bestellerprinzip?

Der Markt für Immobilienportale gleicht inzwischen einem Dschungel. Nach Einführung des Bestellerprinzips hoffen immer mehr Webdienstleister, ein großes Stück des einst lukrativen Maklerkuchens abzubekommen. Sie operieren dabei mit ganz unterschiedlichen Konzepten und Gebührenmodellen.

Viele Immobilieneigentümer fürchten, nach Einführung des Bestellerprinzips auf den Maklerkosten sitzenzubleiben. Darum rechnen Experten damit, dass jeder dritte Hausbesitzer, der zuvor einen Makler beauftragt und die Provision dann auf die Mieter abgewälzt hatte, nun selbst auf Kundensuche geht. Immer mehr Webportale umwerben daher die Wohnungsbesitzer und setzen dabei auf neue Dienstleistungen. So werden etwa Anfragen vorsortiert und potenzielle Mieter auf Bonität geprüft.

Besonders für Furore sorgt das Berliner Startup Smmove. Seit Ende März können über die Webseite Mietwohnungen wie bei einer Auktion ersteigert werden. Vermieter geben ihre Wunschmiete an, Wohnungssuchende bieten ihren maximalen Mietpreis. Damit soll der Markt transparenter werden, hoffen die Gründer von Smmove.

Nach Ende des Auktionszeitraums erhält der Vermieter die Daten der fünf Höchstbietenden. Er muss diese aber nicht akzeptieren, sondern kann sich über weitere Interessenten informieren: per E-Mail, VideoChat, im persönlichen Gespräch oder bei einem Besichtigungstermin. Massenbesichtigungen sollen dabei der Vergangenheit angehören, denn der Vermieter wählt vorab die aussichtsreichsten Kandidaten für den Einzug aus. Für Mieter sind die Dienste von Smmove kostenfrei, Vermieter zahlen 25% der Nettokaltmiete als Provision.

Ebenfalls als Alternative zum Makler präsentiert sich Faceyourbase. Das Unternehmen setzt auf den sogenannten Scoutman, der gegen Entgelt Exposés für die Wohnung anfertigt. Das können Vormieter sein oder regionale Partner, die sich etwas hinzu verdienen wollen. Der Scoutman erhält dafür bis zu 45 Euro, kann auch Besichtigungen durchführen und dem Eigentümer die drei besten Bewerber vorschlagen. Faceyourbase ist als Basisversion für Eigentümer kostenlos. Für den Exposé-Service werden 89 Euro berechnet, für Besichtigungen 129 Euro. Suchende müssen etwa 10 Euro zahlen, wenn sie zur Besichtigung wollen.

Ähnlich arbeitet lifelife.io, das allerdings noch mehr als die Konkurrenz auf professionelle Fotos von den Objekten setzt. Das verleiht den Wohnungen einen hochwertigeren Eindruck. Lifelife plant auch, Besichtigungen durch Nachbarn, Studenten oder Vormieter anzubieten. Im Juni soll das Portal richtig durchstarten. Für Mieter ist der Service gratis. Vermieter müssen 200 Euro zahlen, inklusive Profi-Fotoshooting.

Bei mietercasting.de bemerkt der Besucher schnell die Handschrift von ImmobilienScout24, kommt doch Gründer Michael Kiefer ursprünglich vom Marktführer. Die Webseite richtet sich nicht nur an Mieter oder Anbieter, sondern auch an die Makler. Sie sollen sich bei mietercasting.de als Dienstleister für ihre Heimatregion präsentieren können. In der Startphase ist das Angebot für Vermieter kostenlos. Mietinteressenten zahlen eine Gebühr, die von der Kaltmiete abhängig ist.

Einen besonderen Clou offeriert devepo.de, das sogenannte Deutsche VermieterPortal. Hier können Vermieter ihre Wohnungen gleichzeitig bei mehreren Online-Börsen bewerben und dabei von günstigeren Preisen profitieren als bei einer Einzelbuchung.

Mehr auf die Suchenden konzentriert sich immobase.de. Es präsentiert keine Besichtigungen oder Exposés. Stattdessen enthält die Datenbank Suchanzeigen für Wohnungen, Garagen und Gewerbeflächen.

Weitere Startups sind rentkit, die mit Online-Besichtigungen die Open-House Besichtigungen ersetzen möchten, und nestub, die den Bewerbungsprozess  digitalisieren

Ob eines der zahlreichen neuen Online-Startups für die Immobilienwirtschaft sich jemals sich am Markt durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Was denken Sie über die neuen Immobilienportale?