Die Mietpreisbremse – Mögliche Auswirkungen für Makler

Sie ist für Juni 2015 als Teil des sogenannten „Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) geplant, die Mietpreisbremse. Auf den Weg gebracht hat sie der Bundesjustizminister Heiko Maas. Ihr Ziel soll eine verträgliche Durchmischung der Wohngebiete und eine größere Fairness bei der Zahlung von Maklercourtagen sein. Entsprechend gliedert sich die Mietpreisbremse in zwei Regelungsbereiche – die Bestimmung der maximal forderbaren Mieten und die Bestimmung desjenigen, der die Maklercourtagen zahlen soll.

Das Ausbremsen der steigenden Mieten – Mythos oder Wahrheit?

Verschiedene Medien haben es publiziert, die Mietsteigerungen in den letzten Jahren im gesamten Gebiet Deutschlands fielen geringer aus als die Höhe der Inflationsrate. Dass dennoch ein Bedarf an Mietsteigerungsbegrenzung festgestellt wurde, liegt an dem unterschiedlichen Wohnungsmarkt in Deutschland. In ländlichen und strukturschwachen Gebieten ist das Angebot an freien Wohnungen größer als die Nachfrage. In wirtschaftlich prosperierenden Ballungsgebieten jedoch stiegen die Mieten in den letzten Jahren aufgrund der Nachfrage deutlich. Vor allem bestimmte Innenstadtlagen sind bei einer finanzkräftigen Gruppe von Mietern beliebt. In diesen Vierteln wurden zudem viele Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Hier herrscht eine deutlich stärkere Nachfrage, als das schrumpfende Angebot bedienen kann und somit können sich in diesen Gebieten stärkere Mieterhöhungen durchsetzen. Einkommensschwache Haushalte können mit dieser Entwicklung nicht mithalten.

In solchen Bereichen mit „angespannter Wohnungslage“ – die die jeweiligen Landesregierungen nach eigenen Kriterien festlegen – soll die Mietpreisbremse zukünftig gelten. Neue Mietverträge sollen lediglich einen Mietzins aufweisen, der maximal 10% über dem jeweils geltenden Mietspiegel liegt. Bestehende Mieten dürfen um maximal 15% innerhalb von vier Jahren steigen und auch da nur bis 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ausnahmen: Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen.

Es ist zweifelhaft, inwieweit dieses Instrument greift, denn die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus den tendenziell höherpreisigen Neuvermietungen der letzten Jahre zusammen. So steigen die Mieten kontinuierlich an. Und zwar so weit, wie sich Mieter finden, die diese zahlen können. Für Immobilienmakler ändert das wenig hinsichtlich Ihrer Einkünfte. In den besagten Vierteln ist die ortsübliche Vergleichsmiete hoch und frei werdende Wohnungen sind durch umfassende Renovierungen ohnehin diesem Instrument entzogen.

Wer bestellt, der zahlt – oder etwa doch nicht?

Das zweite Instrument der Mieterentlastung ist die Verlagerung des Bezahlprinzips bei der Maklercourtage. Bisher regelte der Markt mit seiner Nachfrage, wer jeweils die Dienste eines eingeschalteten Maklers zahlte. Nun regelt dies das neue Gesetz. Zahlen soll jeweils der Auftraggeber. Was sich im ersten Moment vernünftig anhört, ist bei näherem Hinsehen eine verzwickte Angelegenheit, zumindest für Immobilienbesitzer und Makler.

Hauptkritikpunkt vonseiten der Immobilieneigner ist die nur bedingt bestimmbare Mietdauer für einige Objekte. Möblierte Wohnungen beispielsweise erleben häufige Mieterwechsel. Hier könnte sich für den Besitzer bald die Rentabilitätsfrage stellen, da er jedes Mal selbst für die Maklercourtage aufkommen muss. So überlegen Wohnungsbesitzer, ob sie überhaupt vermieten sollen, oder sehen sich gezwungen, ohne Makler auszukommen. In Gebieten ohne Mietpreisbegrenzung wird eventuell der Mieter mit einem in die Nettomiete eingearbeiteten „Risikozuschlag“ rechnen müssen. Größere Wohnungsbaugesellschaften und andere Gesellschaften mit großem Bestand an Mietwohnungen greifen zur Selbsthilfe und übernehmen das Vermitteln ihres Bestandes selbst. Hier dürfte es zu massiven Gewinneinbußen bei jenen Maklern kommen, die hauptsächlich im Mietwohnungsmarktsegment tätig sind.

In Gebieten mit starker Nachfrage nach Objekten könnte sich ein Prozedere etablieren, dass dem Gesetzgeber wenig gefallen dürfte. Vermieter melden freie Wohnungen an einen Makler. Ohne Vermittlungsauftrag. Der Makler nimmt die Wohnungen in seine Kartei auf und wartet, bis ein Mieter bei ihm erscheint und ihm einen Suchauftrag erteilt, denn der Mieter selbst findet keine Angebote mehr. Er hat auch keine Chance herauszufinden, ob der Makler nun im realen Raum oder in seinem Archiv „sucht“. Auch andere Szenarien sind nicht hoffnungsvoll für die zukünftigen Mieter. In manchen Nachbarländern sind ausgemusterte Wohnungseinrichtungen sehr begehrt. Sie werden in freie Wohnungen verbracht und sind dort Grund für eine Ablöse. Diese bewegt sich in etwa in der Höhe der Maklercourtage, die der Vermieter dem Makler zahlen soll. All das ist nicht wünschenswert. Es entsteht eine Grauzone, in der keiner der Beteiligten sich wirklich wohlfühlt.

Wie findet man eigentlich ein Haus im Süden Frankreichs oder ein Appartment in New York?

Wohl jeder der in den letzten Jahren Immobilien gesucht hat, weiß dass das Internet diesbezüglich meist sehr hilfreich ist. Neben den bekannten deutschen Seiten sind jedoch in den letzen Jahren immer mehr internationale Portale im Web enstanden, die die globale Immobiliensuche vereinfachen. Wer also ein kleines Ferienhaus in Frankreich sucht oder mal schauen will, wie teuer eigentlich ein Appartement in New York ist, kann die Antwort auf folgenden Seiten finden.

Die weltweite Suche gestaltet sich sehr einfach bei dem großen Immobilienmakler-Franchisegeber www.remax.com. Angenehm ist hier, dass die Suchoberfläche in mehreren Sprachen aufrufbar ist. Ob man nun eine Wohnung sucht, ein Haus oder ein Grundstück, man findet eine große Auswahl an Objekten in fast jeder Region der Erde.

Auch bei www.realtor.com ist alles vertreten, was das Herz begehrt: von der Strandhütte in Mexiko über alte Schlösser in Frankreich bis zur Hotelanlage in Thailand. Die Suche ist klar und einfach aufgebaut, so dass das stöbern sich schnell und effektiv gestaltet.

Seit Jahren bietet auch www.coldwellbanker.com Hilfe wenn es um die Immobiliensuche auf der ganzen Welt geht. Die Suchoberfläche der Seite ist leicht zu bedienen, die Ergebnisse klar gegliedert. Netter Zusatz: es gibt meist eine ausführliche Beschreibung über die Entfernung zur nächsten Stadt oder zum Flughafen.

Die Seite von www.globalpropertyguide.com sieht vielleicht auf den ersten Blick nicht so modern aus wie die oben genannten, jedoch bietet sie sehr gute Hinweise über den Immobilienmarkt in dem gesuchten Land, wo genau sich die Investition lohnt und allgemeine Informationen. Die Liste der Objekte ist ähnlich ausführlich wie bei den anderen Seiten. Je nachdem was der Geldbeutel hergibt, kann man hier auf jeden Fall fündig werden.

Bei www.worldproperties.com ist man auf der sicheren Seite: alle hier angebotenen Objekte werden durch Immobilienmakler vertreten. Durch ein Kontaktbutton kann man direkt den Makler anschreiben und somit direkten persönlichen Kontakt herstellen falls gewünscht. Die Beschreibungen der Objekte sind sehr sorgfältig und genügend Fotos sind auch vorhanden um sich ein genaues Bild von dem Haus, der Wohnung oder halt eben dem Schloss zu machen.

Wo niemand wohn möchte: Immobilen-Leerstand in Deutschland

Der Anteil leer stehender Wohnungen ist seit Jahren rückläufig. Die Quote liegt bei 3,1 Prozent. Während einige Regionen kaum von Wohnungsleerstand betroffen sind, finden in anderen Landesteilen überdurchschnittlich viele Vermieter keinen Mieter.

Eine deutliche Diskrepanz besteht zwischen Ost und West. In den neuen Bundesländern bleiben die meisten Wohnungen unbewohnt. Dies lässt sich durch die geringere ökonomische Entwicklung Ostdeutschlands begründen. In Sachsen-Anhalt tritt das Problem am eindringlichsten zutage. Die Abwanderung folgt stets einem bestimmten Muster. Menschen im erwerbsfähigen Alter wandern vermehrt in Städte mit besseren Jobchancen ab. Rentner verlassen ihre Heimat seltener. Das bedingt einen prozentualen Anstieg der Ruheständler, der wiederum zu einer stärkeren Belastung der Sozialsysteme führt, welcher nicht durch eine arbeitende Mehrheit ausgeglichen wird. Eine Verstärkung des Effekts ist die Folge. Investitionen kommen in den betreffenden Regionen aufgrund mangelnder Steuereinnahmen zum Erliegen. Auftretende Mängel in Bereichen wie Infrastruktur oder Bildungsmöglichkeiten erhöhen die Unattraktivität des Bundeslandes.

Eine auf die gesamte Bundesrepublik übertragbare Tendenz, ist die Abwanderung vom Land in die Stadt. Vor einigen Jahren kam der Landwirtschaft eine bedeutendere Rolle in der ökonomischen Wertschöpfungskette zu als derzeit. Im Zuge der Digitalisierung gewinnt der Dienstleistungssektor an Relevanz.

Ein zusätzlicher Faktor ist die Globalisierung. Hing die Versorgung mit Lebensmittel früher von der lokalen Produktion ab, übernehmen diese Aufgabe heute oftmals ausländische Unternehmer. Der durch das Überangebot hervorgerufene Preisverfall schmälert die Lukrativität für die vorhandenen Agrarunternehmer.

Sobald die Abwanderung einmal begonnen hat, ist sie kaum noch aufzuhalten. Die Wirtschaft verliert an Kraft, wodurch die betroffene Region von Fachkräften gemieden wird. Gut ausgebildete Arbeitnehmer wären essenziell um den Negativtrend umzukehren, es fehlt jedoch der Anreiz. Die Gehälter sind in den Großstädten höher, hinzu kommen die besseren Aussichten eine Festanstellung zu finden. Die in unbeliebten Landesteilen niedrigen Mietpreise sind nicht attraktiv genug, um die unterentwickelten Gebiete ökonomisch wiederzubeleben.

Obwohl die Entwicklung seit Jahren deutlich erkennbar ist, fehlen der Politik adäquate Lösungsansätze. Steuergelder werden eher in bereits gut entwickelte Regiopole investiert, da sie dort die größte Wirkung entfalten.
Dies führt zu steigenden Mieten in den Ballungszentren, während die Probleme wirtschaftlich schwacher Bundesländer stetig zunehmen.

Ärger um Ikea-Küchenwerbung bei ImmobilienScout24

Vor Kurzem erlaubte sich das Immobilienportal ImmobilienScout24 einen scheinbar empfindlichen Eingriff bei den geschalteten Anzeigen seiner Kundschaft. Suchende Nutzer bekamen von nun an nicht nur die eingestellten Angebote zu Gesicht, sondern wurden darüber hinaus beispielsweise mit Werbebannern für Kücheneinbauten des Möbelhauses Ikea beglückt. Laut ImmobilienScout24 diene dies der Erhöhung der Nutzwertigkeit der Suchergebnisse. Logisch, dass Benutzer des Portals, die Geld für eine Anzeige gezahlt haben, eine etwas andere Sicht auf diese diskutable Verbesserung haben.

Shitstorm auf Facebook

Auf der offiziellen Facebook-Seite von ImmobilenScout24 gab es zahlreiche kritische Kommentare bezüglich des Themas. Der Tenor war eindeutig: Nutzer des Portals sahen sich entmündigt und empörten sich mit teils eindeutigen Äußerungen über das Vorgehen des Marktführers im Online-Vertrieb von Immobilen. Wenig Verständnis gab es für die Werbeschaltung von Ikea, welche verständlicherweise als unnötige Reizüberflutung und unwillkommene Ablenkung bezeichnet wurde. Ungefragt Werbung in einer bezahlten Immobilienanzeige einzubinden, das konnte nicht gut ankommen. Das ImmobilienScout24 nur versucht zusätzliche Einnahmequellen zu generieren, ist durchaus legitim und alltägliches Geschäftsgebaren. Trotzdem fühlten sich durch diese überraschende Veränderung viele Kunden des Portals auf den Fuß getreten. Angesichts gleichzeitig angekündigter Preiserhöhungen für den gebotenen Service brachte dies das Fass zum Überlaufen.

Ein unglücklicher Feldversuch

Möglicherweise hat der einhellige Aufschrei bereits Wirkung gezeigt. Ankündigungen in Zukunft den Service der Webseite nicht mehr zu nutzen, veranlassten ImmobilienScout24 zum Einlenken. Der Fall zeigt, wie man seinen eigenen Kunden unnötig vor den Kopf stoßen kann. Ein Makel, der – auch wenn nun korrigiert – vielen in Erinnerung bleiben wird. Nun stellt sich die Frage, ob die jetzt angepassten, neuen Bedingungen für zusätzliche Werbeschaltungen Dritter ausreichen, um die erhitzten Gemüter noch zu beschwichtigen. Ikea-Küchen werden nicht mehr beworben, sofern Küchenbereiche Teilbestand des Angebotes darstellen. Besonders exquisite Objekte ab einem Preis von einer Million Euro oder einer Miete ab 2500 Euro sollen ebenfalls verschont bleiben. Exklusivexposés sind zudem vollständig von störender, fremder Reklame befreit. Zumindest offeriert ImmobilienScout24 hier teilweise Zugeständnisse an seine aufgebrachte Nutzerbasis. Der Testballon für neue Geldquellen durch zusätzliche Werbevermittlung ist also vorerst wieder am Boden – entgehen lassen wird sich der Immobilienanbieter das Geschäft jedoch langfristig nicht. Flachen die Proteste ab, stehen womöglich schon bald weitergehende Veränderungen bevor.