Ausblick: Deutscher Immobilienmarkt 2015

Wie wird sich der Immobilienmarkt in Deutschland im neuen Jahr entwickeln? Diese Frage beschäftigt viele Menschen, besonders diejenigen, die planen, sich eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen.

Die Nachfrage nach Immobilien in Deutschland ist groß

In den deutschen Ballungsgebieten, auch in Berlin, planen viele Menschen einen Immobilienkauf. Die zur Zeit sehr niedrigen Zinsen und die infolge des Ölpreisverfalls sinkenden Heizkosten können sich bei der Verwirklichung der Pläne als hilfreich erweisen. Andererseits ist die Konkurrenz unter den potentiellen Käufern groß: Sehr viele Menschen drängen in die boomenden Ballungsräume!

Was bringt die Mietpreisbremse?

Experten glauben, dass die Mietpreisbremse im Jahr 2015 keine große Erleichterung auf dem Immobilienmarkt bringen wird. Sie ist noch nicht einmal beschlossen; und sie wird ohnehin nach ihrem Inkrafttreten nicht für alle Wohnungen gelten. Frisch renovierte und neu gebaute Wohnungen werden von den geplanten Bestimmungen der Mietpreisbremse ausgenommen.

Wie geht es für die Käufer von Eigentumswohnungen und Wohnhäusern weiter?

Es steht fest, dass ein Immobilienkauf infolge der niedrigen Zinsen für Hypotheken und Darlehen für viele Menschen in greifbare Nähe gerückt ist. Immobilienexperten sind aber der Meinung, dass in Deutschland zu wenig Wohnraum neu gebaut wird. Eine hohe Nachfrage trifft also auf ein zu geringes Angebot. Daraus folgt, dass die Preise nicht, wie erhofft, sinken werden. Im Gegenteil: Es muss mit Preisanstiegen auf dem Immobilienmarkt gerechnet werden. In den Jahren 2013 und 2014 sind die Immobilienpreise, besonders in Ballungsgebieten, stark angestiegen. Für Berlin wird 2015 wohl ein teures Jahr werden! Die Experten gehen davon aus, dass die Immobilienpreise in Deutschland in diesem Jahr um rund vier Prozent steigen werden, in Berlin jedoch sogar noch stärker.

 

Weiterer Mietanstieg 2015 trotz Preisbremse

Noch im Januar will der Bundestag die sogenannte Mietpreisbremse beschließen. Der Gesetzentwurf sieht eine Begrenzung der Mieterhöhung auf maximal zehn Prozent über der vergleichbaren ortsüblichen Miete bei der Neuvermietung von Wohnraum vor. Dazu legen die einzelnen Bundesländer fest, in welchen Wohnlagen die Preisbremse gilt. Allerdings sieht der Gesetzentwurf Ausnahmen für Erstvermietungen bei Neubauten und Neuvermietungen nach umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen vor.

Doch nicht nur die Ausnahmen im kommenden Gesetz sind verantwortlich für einen weiteren Anstieg der Mieten 2015. Das Gesetz tritt nicht vor dem Frühjahr in Kraft, anschließend müssen die Bundesländer noch die Regionen definieren, in denen die Preisbremse angewandt werden soll. Damit wird die Preisbremse wahrscheinlich nicht mehr in der ersten Jahreshälfte sichtbar. Bevor die Bremse eintritt, sind somit in Ballungsgebieten und Universitätsstädten weitere kräftige Steigerungen zu erwarten – auch und gerade in Erwartung des Gesetzes.

Verschärft wird die Situation weiterhin durch eine unzureichende Schaffung neuen Wohnraums. Die Zahl neu gebauter Wohnungen wird auch 2015 deutlich zu niedrig sein. Einziger Lichtblick für Mieter sind die gesunkenen Energiekosten. Wenigstens hier dürfen die Mieter eine Entlastung erwarten.

Wo niemand wohn möchte: Immobilen-Leerstand in Deutschland

Der Anteil leer stehender Wohnungen ist seit Jahren rückläufig. Die Quote liegt bei 3,1 Prozent. Während einige Regionen kaum von Wohnungsleerstand betroffen sind, finden in anderen Landesteilen überdurchschnittlich viele Vermieter keinen Mieter.

Eine deutliche Diskrepanz besteht zwischen Ost und West. In den neuen Bundesländern bleiben die meisten Wohnungen unbewohnt. Dies lässt sich durch die geringere ökonomische Entwicklung Ostdeutschlands begründen. In Sachsen-Anhalt tritt das Problem am eindringlichsten zutage. Die Abwanderung folgt stets einem bestimmten Muster. Menschen im erwerbsfähigen Alter wandern vermehrt in Städte mit besseren Jobchancen ab. Rentner verlassen ihre Heimat seltener. Das bedingt einen prozentualen Anstieg der Ruheständler, der wiederum zu einer stärkeren Belastung der Sozialsysteme führt, welcher nicht durch eine arbeitende Mehrheit ausgeglichen wird. Eine Verstärkung des Effekts ist die Folge. Investitionen kommen in den betreffenden Regionen aufgrund mangelnder Steuereinnahmen zum Erliegen. Auftretende Mängel in Bereichen wie Infrastruktur oder Bildungsmöglichkeiten erhöhen die Unattraktivität des Bundeslandes.

Eine auf die gesamte Bundesrepublik übertragbare Tendenz, ist die Abwanderung vom Land in die Stadt. Vor einigen Jahren kam der Landwirtschaft eine bedeutendere Rolle in der ökonomischen Wertschöpfungskette zu als derzeit. Im Zuge der Digitalisierung gewinnt der Dienstleistungssektor an Relevanz.

Ein zusätzlicher Faktor ist die Globalisierung. Hing die Versorgung mit Lebensmittel früher von der lokalen Produktion ab, übernehmen diese Aufgabe heute oftmals ausländische Unternehmer. Der durch das Überangebot hervorgerufene Preisverfall schmälert die Lukrativität für die vorhandenen Agrarunternehmer.

Sobald die Abwanderung einmal begonnen hat, ist sie kaum noch aufzuhalten. Die Wirtschaft verliert an Kraft, wodurch die betroffene Region von Fachkräften gemieden wird. Gut ausgebildete Arbeitnehmer wären essenziell um den Negativtrend umzukehren, es fehlt jedoch der Anreiz. Die Gehälter sind in den Großstädten höher, hinzu kommen die besseren Aussichten eine Festanstellung zu finden. Die in unbeliebten Landesteilen niedrigen Mietpreise sind nicht attraktiv genug, um die unterentwickelten Gebiete ökonomisch wiederzubeleben.

Obwohl die Entwicklung seit Jahren deutlich erkennbar ist, fehlen der Politik adäquate Lösungsansätze. Steuergelder werden eher in bereits gut entwickelte Regiopole investiert, da sie dort die größte Wirkung entfalten.
Dies führt zu steigenden Mieten in den Ballungszentren, während die Probleme wirtschaftlich schwacher Bundesländer stetig zunehmen.

4 Monate Widerrufsrecht bei Maklerverträgen – Ein Resümee

Seit dem 13. Juni 2014 besteht das neue Widerrufsrecht, welches besagt, dass der Kunde vier Monate die Möglichkeit genießt, vom Maklervertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung, die jedoch für viele Makler als Nachteil betrachtet wird. In der Praxis erwies sich das Thema als relativ komplex und schwierig. Aus diesem Grund war es notwendig, dass viele Makler spezielle Kurse in Anspruch nahmen, um über alle Neuerungen in Kenntnis zu sein. Schlussendlich hat das Widerrufsrecht – in Verbindung mit den auftretenden Begleitregelungen – wenig bis gar nichts zu tun, was in den Maklerverträgen ansonsten vorhanden ist. Auch wenn es derzeit ruhig geworden ist und der Anschein vermittelt wird, dass viele Makler bereits in Kenntnis sind und wissen, was dieses neue Widerrufsrecht mit sich bringt, gibt es immer wieder noch tägliche Fragen.

Die neue Widerrufsbelehrung in der Praxis

Es ist vor allem die Unsicherheit, die viele Makler beschäftigt. Positiv ist, dass viele Fragen schnell zu einer Lösung führten und keine unnötigen Zeitverluste hingenommen werden mussten. Jedoch gibt es auch juristische Zweifelsfragen. Ein wesentlicher Punkt, der noch immer nicht ganz geklärt zu sein scheint, ist die Frage nach dem Wertersatz. Hier müssen die Makler – und alle Beteiligten – noch auf eine Entscheidung des Gerichts warten. Für viele Makler hat sich des Weiteren der Verwaltungsaufwand erhöht. Das bedeutet in erster Linie das Gespräch mit dem Kunden. Viele Verbraucher zeigten sich zu Beginn irritiert, dass das wesentliche Kerngespräch aus dem Widerrufsrecht bestand. Schlussendlich muss der Makler seine Kunden von der neuen Gesetzesregelung informieren – und diese ausführlich erklären. Das ist oftmals problematisch, vor allem dann, wenn der Makler selbst noch nicht sattelfest ist. Natürlich stellt das Widerrufsrecht einen gravierenden Nachteil dar und die Kunst ist es, dass der Makler dies dem Verbraucher nicht zeigt. Es gab auch immer wieder Personen, welche auf eine Widerrufsbelehrung verzichteten – ein gefährliches Unterfangen. Bei einem Verzicht der Widerrufsbelehrung verlängert sich nämlich die Frist von vier Monate auf zwölf Monate und 14 Tage.

Auch Verbraucher sind unsicher

Im Endeffekt betrachtete man das neue Widerrufsrecht als Nachteil für den Makler. Doch auch viele Verbraucher sind irritiert und oftmals unsicher, was das neue Recht für sie im Detail bedeutet. Es sind die langen Erklärungen und auch die komplexen Theorien, welche viele Verbraucher verunsichern. Im Endeffekt hat man zwar versucht, dass das Widerrufsrecht eine Sicherheit für den Verbraucher darstellt, hat jedoch in der Praxis oftmals das Gegenteil bewirkt. Viele Verbraucher sind bereits unsicher, wenn sie die Widerrufsbelehrung unterschreiben müssen. Im Endeffekt stellt es eine Bestätigung dar, dass der Makler eine Belehrung in Sachen Widerrufsrecht durchgeführt hat – viele interpretieren es aber als Kauf- oder Mietverpflichtung und sind vorsichtig geworden. Hier spielt auch der oftmals schlechte Ruf der Makler eine wesentliche Rolle. Wer unterschreibt schon gerne Verträge oder Einverständniserklärungen, wenn er das Objekt vielleicht gar nicht kaufen oder mieten möchte? Fakt ist jedoch, dass der Verbraucher nur dann den Makler bezahlen muss, wenn tatsächlich ein Maklervertrag zustande gekommen ist und das Objekt vermietet oder gekauft wurde.

Ärger um Ikea-Küchenwerbung bei ImmobilienScout24

Vor Kurzem erlaubte sich das Immobilienportal ImmobilienScout24 einen scheinbar empfindlichen Eingriff bei den geschalteten Anzeigen seiner Kundschaft. Suchende Nutzer bekamen von nun an nicht nur die eingestellten Angebote zu Gesicht, sondern wurden darüber hinaus beispielsweise mit Werbebannern für Kücheneinbauten des Möbelhauses Ikea beglückt. Laut ImmobilienScout24 diene dies der Erhöhung der Nutzwertigkeit der Suchergebnisse. Logisch, dass Benutzer des Portals, die Geld für eine Anzeige gezahlt haben, eine etwas andere Sicht auf diese diskutable Verbesserung haben.

Shitstorm auf Facebook

Auf der offiziellen Facebook-Seite von ImmobilenScout24 gab es zahlreiche kritische Kommentare bezüglich des Themas. Der Tenor war eindeutig: Nutzer des Portals sahen sich entmündigt und empörten sich mit teils eindeutigen Äußerungen über das Vorgehen des Marktführers im Online-Vertrieb von Immobilen. Wenig Verständnis gab es für die Werbeschaltung von Ikea, welche verständlicherweise als unnötige Reizüberflutung und unwillkommene Ablenkung bezeichnet wurde. Ungefragt Werbung in einer bezahlten Immobilienanzeige einzubinden, das konnte nicht gut ankommen. Das ImmobilienScout24 nur versucht zusätzliche Einnahmequellen zu generieren, ist durchaus legitim und alltägliches Geschäftsgebaren. Trotzdem fühlten sich durch diese überraschende Veränderung viele Kunden des Portals auf den Fuß getreten. Angesichts gleichzeitig angekündigter Preiserhöhungen für den gebotenen Service brachte dies das Fass zum Überlaufen.

Ein unglücklicher Feldversuch

Möglicherweise hat der einhellige Aufschrei bereits Wirkung gezeigt. Ankündigungen in Zukunft den Service der Webseite nicht mehr zu nutzen, veranlassten ImmobilienScout24 zum Einlenken. Der Fall zeigt, wie man seinen eigenen Kunden unnötig vor den Kopf stoßen kann. Ein Makel, der – auch wenn nun korrigiert – vielen in Erinnerung bleiben wird. Nun stellt sich die Frage, ob die jetzt angepassten, neuen Bedingungen für zusätzliche Werbeschaltungen Dritter ausreichen, um die erhitzten Gemüter noch zu beschwichtigen. Ikea-Küchen werden nicht mehr beworben, sofern Küchenbereiche Teilbestand des Angebotes darstellen. Besonders exquisite Objekte ab einem Preis von einer Million Euro oder einer Miete ab 2500 Euro sollen ebenfalls verschont bleiben. Exklusivexposés sind zudem vollständig von störender, fremder Reklame befreit. Zumindest offeriert ImmobilienScout24 hier teilweise Zugeständnisse an seine aufgebrachte Nutzerbasis. Der Testballon für neue Geldquellen durch zusätzliche Werbevermittlung ist also vorerst wieder am Boden – entgehen lassen wird sich der Immobilienanbieter das Geschäft jedoch langfristig nicht. Flachen die Proteste ab, stehen womöglich schon bald weitergehende Veränderungen bevor.

faceyourbase – wirklich eine Bedrohung für Makler?

Unternehmen wie AirBnB oder der umstrittene Newcomer Uber lehren Hotelgewerbe und Taxiunternehmen das Fürchten, Startups wie drivy oder Helpling könnten in Zukunft auch Autovermietern und Handwerksbetrieben das Wasser abgraben. Hat die Stunde der Wahrheit nun auch für den Maklerberuf geschlagen?

Ab 2015 werden Vermieter die Kosten eines Maklers nicht mehr auf den Mieter umlegen können. Das wird den einen oder anderen Vermieter sicherlich veranlassen, über die Notwendigkeit eines Maklers bei der Vermietung neu nachzudenken. Genau diese Vermieter bilden die Zielgruppe des Startups faceyourbase.com. Das Unternehmen bietet an, die Besichtigungstermine im Auftrag des Vermieters durchzuführen und dem Vermieter anschließend die Unterlagen der geeigneten Mietinteressenten zukommen zu lassen. Alle übrigen erforderlichen Aufgaben, die bei einer Vermietung anfallen, muss der Vermieter selbst erledigen. Dazu zählen beispielsweise die Erstellung des Exposes und des Mietvertrags. Das im Vergleich zum Dienstleistungsspektrum eines Maklers sehr stark eingeschränkte Angebot von faceyourbase.com erfordert keine Maklerzulassung. Deswegen kann das Unternehmen diese Dienstleistung zu einem sehr günstigen Festpreis anbieten, der sich vermutlich in der Größenordnung von 150 Euro bewegen wird. Gegenwärtig wird diese Dienstleistung nur lokal im Raum Regensburg angeboten. Aber es ist damit zu rechnen, dass bundesweite Angebote folgen werden – entweder durch faceyourbase.com selbst oder durch Nachahmer.

Kein Grund zur Sorge für Makler

Besichtigungstermine sind ohne Zweifel lästig für Vermieter. Aber sie sind nicht der wichtigste Grund, einen Makler zu beauftragen. Viel wichtiger ist aus Sicht der meisten Vermieter zum Beispiel, einen wasserdichten Mietvertrag aufzusetzen, der auch der aktuellen Rechtsprechung des BGH genügt. In kaum einem Rechtsgebiet werden so viele Urteile gesprochen wie im Mietrecht. Hier ständig auf dem neuesten Stand zu bleiben, ist zumindest für private Vermieter kaum möglich. Daher ist kaum damit zu rechnen, dass viele Vermieter allein aufgrund des Angebots von faceyourbase.com auf die Einschaltung eines Maklers verzichten werden. Dennoch könnte sich die Geschäftsidee als tragfähig erweisen. Zielgruppe werden aber eher die Vermieter sein, die auch bisher schon keinen Makler beauftragt haben oder die aufgrund des Bestellerprinzips künftig darauf verzichten wollen. Die Zielgruppen des neuen Startups und der Immobilienmakler überschneiden sich nur wenig.

Angetreten, um den Immobilienmarkt zu revolutionieren?

Und tatsächlich vibriert bereits ein Startup in den Startlöchern: Die im August 2014 eingetragene Münchner Aktiengesellschaft faceyourbase möchte nicht mehr und nicht weniger als „den Immobilienmarkt revolutionieren“. Im Moment ist auf faceyourbase.com noch nicht viel mehr zu sehen als ein Logo, das vage an das der Berliner Bäderbetriebe erinnert, und ein animiertes Erklär-Filmchen. Aber Obacht: Bald will die Plattform die erste Internet-Matchingbörse für den Immobilienmarkt sein.

Oder doch nur ein Schritt vor und zwei zurück?

Im Gegensatz zu klassischen Wegen der „Kontaktanbahnung“, deren Zeitaufwand und Unwägbarkeiten Vermieter ursprünglich gerade dazu bewogen haben, die Maklerdienstleistung in Anspruch zu nehmen, soll bei faceyourbase alles online laufen. Und das soll wohl heißen: Viel, viel bequemer. Trotzdem ist vorgesehen, dass der Vermieter vom Erstellen des Exposes bis zur Bewerberauswahl wieder relativ viel Zeit als Makler in eigener Sache verbringt. Als Extraservice bietet faceyourbase an, Besichtigungstermine für den Vermieter abzuwickeln.

Netter Dreh: Kosten trägt wieder der Mieter

Die Kosten, die faceyourbase für seine Betreiber rentabel machen sollen, übernimmt aufs Neue fast komplett die Mieterseite. Gebühren sollen offenbar für das Erstellen eines erweiterten Mieterprofils und in Form von pauschal 159,98 Euro „Anzeigenlöschungsgebühr“ nach Vertragsabschluss anfallen.

Momentan ist der Service von faceyourbase noch nicht verfügbar. Nach telefonischer Auskunft wird er sich in der Testphase zunächst auf den Raum Regensburg beschränken. Der Verkauf von Immobilien bleibt bislang außen vor.

Trotzdem: Online-Alternativen zum Immobilienmakler wie faceyourbase, domiando.de, imcheck24, McMakler oder immomio sollten Sie im Auge behalten. Die Pionierunternehmen testen die Wasser. Vielleicht immer mehr Eigentümer Gebrauch von den billigen Online-Portalen machen. Dann könnte es in der Tat für manchen Makler eng werden.