4 Monate Widerrufsrecht bei Maklerverträgen – Ein Resümee

Seit dem 13. Juni 2014 besteht das neue Widerrufsrecht, welches besagt, dass der Kunde vier Monate die Möglichkeit genießt, vom Maklervertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung, die jedoch für viele Makler als Nachteil betrachtet wird. In der Praxis erwies sich das Thema als relativ komplex und schwierig. Aus diesem Grund war es notwendig, dass viele Makler spezielle Kurse in Anspruch nahmen, um über alle Neuerungen in Kenntnis zu sein. Schlussendlich hat das Widerrufsrecht – in Verbindung mit den auftretenden Begleitregelungen – wenig bis gar nichts zu tun, was in den Maklerverträgen ansonsten vorhanden ist. Auch wenn es derzeit ruhig geworden ist und der Anschein vermittelt wird, dass viele Makler bereits in Kenntnis sind und wissen, was dieses neue Widerrufsrecht mit sich bringt, gibt es immer wieder noch tägliche Fragen.

Die neue Widerrufsbelehrung in der Praxis

Es ist vor allem die Unsicherheit, die viele Makler beschäftigt. Positiv ist, dass viele Fragen schnell zu einer Lösung führten und keine unnötigen Zeitverluste hingenommen werden mussten. Jedoch gibt es auch juristische Zweifelsfragen. Ein wesentlicher Punkt, der noch immer nicht ganz geklärt zu sein scheint, ist die Frage nach dem Wertersatz. Hier müssen die Makler – und alle Beteiligten – noch auf eine Entscheidung des Gerichts warten. Für viele Makler hat sich des Weiteren der Verwaltungsaufwand erhöht. Das bedeutet in erster Linie das Gespräch mit dem Kunden. Viele Verbraucher zeigten sich zu Beginn irritiert, dass das wesentliche Kerngespräch aus dem Widerrufsrecht bestand. Schlussendlich muss der Makler seine Kunden von der neuen Gesetzesregelung informieren – und diese ausführlich erklären. Das ist oftmals problematisch, vor allem dann, wenn der Makler selbst noch nicht sattelfest ist. Natürlich stellt das Widerrufsrecht einen gravierenden Nachteil dar und die Kunst ist es, dass der Makler dies dem Verbraucher nicht zeigt. Es gab auch immer wieder Personen, welche auf eine Widerrufsbelehrung verzichteten – ein gefährliches Unterfangen. Bei einem Verzicht der Widerrufsbelehrung verlängert sich nämlich die Frist von vier Monate auf zwölf Monate und 14 Tage.

Auch Verbraucher sind unsicher

Im Endeffekt betrachtete man das neue Widerrufsrecht als Nachteil für den Makler. Doch auch viele Verbraucher sind irritiert und oftmals unsicher, was das neue Recht für sie im Detail bedeutet. Es sind die langen Erklärungen und auch die komplexen Theorien, welche viele Verbraucher verunsichern. Im Endeffekt hat man zwar versucht, dass das Widerrufsrecht eine Sicherheit für den Verbraucher darstellt, hat jedoch in der Praxis oftmals das Gegenteil bewirkt. Viele Verbraucher sind bereits unsicher, wenn sie die Widerrufsbelehrung unterschreiben müssen. Im Endeffekt stellt es eine Bestätigung dar, dass der Makler eine Belehrung in Sachen Widerrufsrecht durchgeführt hat – viele interpretieren es aber als Kauf- oder Mietverpflichtung und sind vorsichtig geworden. Hier spielt auch der oftmals schlechte Ruf der Makler eine wesentliche Rolle. Wer unterschreibt schon gerne Verträge oder Einverständniserklärungen, wenn er das Objekt vielleicht gar nicht kaufen oder mieten möchte? Fakt ist jedoch, dass der Verbraucher nur dann den Makler bezahlen muss, wenn tatsächlich ein Maklervertrag zustande gekommen ist und das Objekt vermietet oder gekauft wurde.

faceyourbase – wirklich eine Bedrohung für Makler?

Unternehmen wie AirBnB oder der umstrittene Newcomer Uber lehren Hotelgewerbe und Taxiunternehmen das Fürchten, Startups wie drivy oder Helpling könnten in Zukunft auch Autovermietern und Handwerksbetrieben das Wasser abgraben. Hat die Stunde der Wahrheit nun auch für den Maklerberuf geschlagen?

Ab 2015 werden Vermieter die Kosten eines Maklers nicht mehr auf den Mieter umlegen können. Das wird den einen oder anderen Vermieter sicherlich veranlassen, über die Notwendigkeit eines Maklers bei der Vermietung neu nachzudenken. Genau diese Vermieter bilden die Zielgruppe des Startups faceyourbase.com. Das Unternehmen bietet an, die Besichtigungstermine im Auftrag des Vermieters durchzuführen und dem Vermieter anschließend die Unterlagen der geeigneten Mietinteressenten zukommen zu lassen. Alle übrigen erforderlichen Aufgaben, die bei einer Vermietung anfallen, muss der Vermieter selbst erledigen. Dazu zählen beispielsweise die Erstellung des Exposes und des Mietvertrags. Das im Vergleich zum Dienstleistungsspektrum eines Maklers sehr stark eingeschränkte Angebot von faceyourbase.com erfordert keine Maklerzulassung. Deswegen kann das Unternehmen diese Dienstleistung zu einem sehr günstigen Festpreis anbieten, der sich vermutlich in der Größenordnung von 150 Euro bewegen wird. Gegenwärtig wird diese Dienstleistung nur lokal im Raum Regensburg angeboten. Aber es ist damit zu rechnen, dass bundesweite Angebote folgen werden – entweder durch faceyourbase.com selbst oder durch Nachahmer.

Kein Grund zur Sorge für Makler

Besichtigungstermine sind ohne Zweifel lästig für Vermieter. Aber sie sind nicht der wichtigste Grund, einen Makler zu beauftragen. Viel wichtiger ist aus Sicht der meisten Vermieter zum Beispiel, einen wasserdichten Mietvertrag aufzusetzen, der auch der aktuellen Rechtsprechung des BGH genügt. In kaum einem Rechtsgebiet werden so viele Urteile gesprochen wie im Mietrecht. Hier ständig auf dem neuesten Stand zu bleiben, ist zumindest für private Vermieter kaum möglich. Daher ist kaum damit zu rechnen, dass viele Vermieter allein aufgrund des Angebots von faceyourbase.com auf die Einschaltung eines Maklers verzichten werden. Dennoch könnte sich die Geschäftsidee als tragfähig erweisen. Zielgruppe werden aber eher die Vermieter sein, die auch bisher schon keinen Makler beauftragt haben oder die aufgrund des Bestellerprinzips künftig darauf verzichten wollen. Die Zielgruppen des neuen Startups und der Immobilienmakler überschneiden sich nur wenig.

Angetreten, um den Immobilienmarkt zu revolutionieren?

Und tatsächlich vibriert bereits ein Startup in den Startlöchern: Die im August 2014 eingetragene Münchner Aktiengesellschaft faceyourbase möchte nicht mehr und nicht weniger als „den Immobilienmarkt revolutionieren“. Im Moment ist auf faceyourbase.com noch nicht viel mehr zu sehen als ein Logo, das vage an das der Berliner Bäderbetriebe erinnert, und ein animiertes Erklär-Filmchen. Aber Obacht: Bald will die Plattform die erste Internet-Matchingbörse für den Immobilienmarkt sein.

Oder doch nur ein Schritt vor und zwei zurück?

Im Gegensatz zu klassischen Wegen der „Kontaktanbahnung“, deren Zeitaufwand und Unwägbarkeiten Vermieter ursprünglich gerade dazu bewogen haben, die Maklerdienstleistung in Anspruch zu nehmen, soll bei faceyourbase alles online laufen. Und das soll wohl heißen: Viel, viel bequemer. Trotzdem ist vorgesehen, dass der Vermieter vom Erstellen des Exposes bis zur Bewerberauswahl wieder relativ viel Zeit als Makler in eigener Sache verbringt. Als Extraservice bietet faceyourbase an, Besichtigungstermine für den Vermieter abzuwickeln.

Netter Dreh: Kosten trägt wieder der Mieter

Die Kosten, die faceyourbase für seine Betreiber rentabel machen sollen, übernimmt aufs Neue fast komplett die Mieterseite. Gebühren sollen offenbar für das Erstellen eines erweiterten Mieterprofils und in Form von pauschal 159,98 Euro „Anzeigenlöschungsgebühr“ nach Vertragsabschluss anfallen.

Momentan ist der Service von faceyourbase noch nicht verfügbar. Nach telefonischer Auskunft wird er sich in der Testphase zunächst auf den Raum Regensburg beschränken. Der Verkauf von Immobilien bleibt bislang außen vor.

Trotzdem: Online-Alternativen zum Immobilienmakler wie faceyourbase, domiando.de, imcheck24, McMakler oder immomio sollten Sie im Auge behalten. Die Pionierunternehmen testen die Wasser. Vielleicht immer mehr Eigentümer Gebrauch von den billigen Online-Portalen machen. Dann könnte es in der Tat für manchen Makler eng werden.